mabuco ...bloggt - 09/2019

(E-)DSG - ein nächster Schritt mit unseren persönlichen Daten – eher mit oder eher ohne Schutz?

11. September 2019 | Martin Müller

Die bisher bekannten Ergebnisse der Vorberatungen zum Entwurf des neuen eidgenössischen Datenschutzgesetz (E-DSG), welches in seinen Zielsetzungen der Entwicklungen der europäischen Datenschutzreformen sowie die Behebung von Schwächen aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung Rechnung tragen soll, lässt einen ziemlich ratlos – in einzelnen Bereichen eher verständnislos zurück.

Die vielzitierte Digitalisierung der Arbeitswelt stellt für alle Unternehmen (und auch für Behörden) eine grosse Herausforderung dar und dies über viele Grenzen hinweg. Harmonisierte und transparente gesetzliche Vorgaben für alle Marktbeteiligten, Produzenten, Lieferanten und Kunden sind von zentraler Bedeutung.

Mit den bisherigen Ergebnissen zum neuen Datenschutz steuert die Schweiz jedoch eine Insellösung an, sollen doch die Rechte Betroffener statt ausgebaut nun eingeschränkt werden, z.B. im Bereich der Einwilligung, des Profiling sowie der Datenherausgabe.

Auch nicht nachvollziehbar scheint die Absicht, ungleiche gesetzliche Regeln für Unternehmen (kleiner/grösser als 500 Mitarbeitenden) bei der Führung von Verzeichnissen für ihre Datenbearbeitungstätigkeiten (und somit eine Verhinderung einer mögliche Prüfung durch die Aufsichtsstelle) einführen zu wollen.

Im Moment schreiten wir in der Schweiz also eher Richtung weniger Datenschutz voran. Wir dürfen also gespannt sein, welche Richtungskorrekturen die weiteren politischen Diskussionen diesen Herbst bringen werden.

Weitere Infos: edoeb.admin.ch/E-DSG

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Ihr mabuco Team